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Strategie des Bundes

Die Strategie des Bundes bildet den Rahmen für die kantonalen Umsetzungspläne. In der Programmvereinbarung – einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bund und Kanton – werden die vom Kanton in seinem Umsetzungsplan festgelegten Ziele und Massnahmen im Einzelnen festgehalten.

1Der Bundesrat legt die mittel- und langfristige Planung der amtlichen Vermessung fest.

Die Strategie der amtlichen Vermessung bildet die Basis für den durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erlassenen Massnahmenplan, die kantonalen Umsetzungspläne und die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Sie deckt sich zeitlich mit der Legislaturplanung des Bundesrates.

Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2020–2023

In der Strategieperiode 2020–2023 werden drei Stossrichtungen definiert:

1. Stossrichtung: Erreichung des AV93-Qualitätsstandards über die ganze Schweiz
«Die amtliche Vermessung ist flächendeckend, homogen und aktuell.»

2. Stossrichtung: Erweiterung der amtlichen Vermessung über die ganze Schweiz
«Die amtliche Vermessung wird zu einem Kataster mit geometrischem Gebäudeverzeichnis erweitert und liefert an das Grundstückinformationssystem die eigentümerverbindlichen Georeferenzdaten inkl. Stockwerkeigentum und die abbildbaren Dienstbarkeiten.»

3. Stossrichtung: Punktuelle Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung
«Im Hinblick auf die Strategie 2024–2027 entwickelt sich die amtliche Vermessung punktuell weiter; im Fokus stehen der 3D-Kataster, die Historisierung der Daten sowie der digitale Wandel der Prozesse. Entsprechende Entscheidungsgrundlagen werden erarbeitet.»

Kantone, welche noch nicht flächendeckend über AV93-Qualitätsstandard verfügen, setzen in erster Linie die 1. Stossrichtung um. Für Kantone mit Flächendeckung sind die beiden anderen Stossrichtungen massgebend. 

 
 

Kontakt

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster

Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail

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Zuständigkeiten: Oberaufsicht / Direkte Aufsicht 

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