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Datenschutz

Grundsätzlich sind die Daten der amtlichen Vermessung öffentlich zugänglich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen bestehen.

Artikel 10
Geobasisdaten des Bundesrechts sind öffentlich zugänglich und können von jeder Person genutzt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Artikel 11
Die Artikel 1-11, 16-25, 27, 33, 36 und 37 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz finden auf alle Geobasisdaten des Bundesrechts Anwendung. …

Die Daten der amtlichen Vermessung sind Sachdaten, solange diese nicht mit Personendaten kombiniert werden.

Dies ist im Rahmen der ordentlichen Durchführung der amtlichen Vermessung nicht der Fall, ausser in bestimmten Ausnahmen wie zum Beispiel bei gewissen öffentlichen Planauflagen.

Man kann somit davon ausgehen, dass, sofern bei der Durchführung der amtlichen Vermessung und der Datenabgabe die massgebenden Bundesvorschriften beachtet werden, der Datenschutz gewährleistet ist.

Kontakt

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster

Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail

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Zuständigkeiten: Oberaufsicht / Direkte Aufsicht 

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