Geografische Namen: Verfahren
Die amtliche Vermessung ist Garantin nahezu aller offiziellen geografischen Namen.
Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
Die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), in welcher es unter anderem um die Gemeinde-, Ortschafts-, Strassen- und Stationsnamen geht, ermöglicht eine Klärung und Festlegung der Zuständigkeiten der verschiedenen, von den geografischen Namen betroffenen Akteure.
Für den Vollzug der Verordnung über die geografischen Namen sind zuständig:
- Gemeinde- und Ortschaftsnamen: Bundesamt für Landestopografie
- Stationsnamen: Bundesamt für Verkehr
- Strassennamen: Kantone
Die zentrale Rolle der amtlichen Vermessung als Garantin aller offiziellen geografischen Namen wird mit der Verordnung bekräftigt. Ausnahmen bilden die Gemeindenamen und Stationsnamen.
Hinweis
Mit der GeoNV wird die Schriftsprache anstelle der Dialektbezeichnung für die geografischen Namen gestärkt. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Es obliegt dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Richtlinien, Regeln und Empfehlungen zur Schreibweise der geografischen Namen zu erlassen und zu veröffentlichen. Ausnahme bilden dabei die Stationsnamen, die weiterhin in der Zuständigkeit des Bundesamts für Verkehr (BAV) verbleiben. Die Einsetzung einer kantonalen Nomenklaturkommissionen ist in der Verordnung festgeschrieben. Deren Rolle als «Fachstelle des Kantons für die geografischen Namen der amtlichen Vermessung» wird präzisiert.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
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