Gebühren
Die Gebührenhoheit für die Daten der amtlichen Vermessung liegt bei den Kantonen. Eine schweizweite Harmonisierung wäre nicht zuletzt für die Kundschaft wünschenswert.
1Bund und Kantone können für den Zugang zu Geobasisdaten und deren Nutzung Gebühren erheben.
2Sie harmonisieren die Grundsätze der Tarifierung für Geobasisdaten des Bundesrechts und für die Geodienste von nationalem Interesse.
Die Gebührenhoheit für die Daten der amtlichen Vermessung liegt bei den Kantonen. Bezüglich Harmonisierung der Gebühren stehen dem Bund keine Kompetenzen zu.
Es gilt zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bundesrat am 16. April 2014 die «Open Government Data-Strategie Schweiz 2014–2018» verabschiedet hat. Darin ist namentlich festgehalten: «Das Ziel der OGD-Strategie Schweiz ist, Behördendaten der Öffentlichkeit in maschinenlesbaren und offenen Formaten zur freien Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen.» Im Vordergrund steht unter anderem der Bereich Geoinformation.
Hinweis
Steuerliche Behandlung von Gebühren der amtlichen Vermessung, vgl. dazu Artikel 14, Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) (SR 641.201):
Als unternehmerisch und damit steuerbar gelten Leistungen eines Gemeinwesens, die nicht hoheitliche Tätigkeiten nach Artikel 3 Buchstabe g MWSTG sind. Namentlich die folgenden Leistungen von Gemeinwesen sind unternehmerischer Natur:
…
14. Tätigkeiten von Vermessungsbüros;
Arbeitsgruppe Tarifierung (Juni 2007 bis März 2011)
Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Vermessungsämter KKVA (heute CadastreSuisse) hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion Tarifierungsgrundsätze erarbeitet, ein Glossar erstellt, ein Gebührenmodell entwickelt und den Entwurf einer Gebührenverordnung für die AV (GebV-AV) verfasst. Das durch die Arbeitsgruppe erarbeitete Gebührenmodell ist unabhängig von der durch einen Kanton gewählten Gebührenstrategie anwendbar.
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Tarifierungsgrundsätze
PDF, 2 Seiten, 42 KB -
Glossar
PDF, 4 Seiten, 72 KB -
Gebührenmodell KKVA: Verordnung über die Gebühren von Daten der amtlichen Vermessung
PDF, 7 Seiten, 76 KB -
Gebührenmodell KKVA: Anhang
PDF, 6 Seiten, 39 KB -
Gebührenmodell KKVA: Erläuternder Bericht
PDF, 8 Seiten, 126 KB -
Gebührenmodell KKVA: Übersichtsdiagramm
PDF, 1 Seiten, 18 KB -
Excel-Tabelle zur Gebührenberechnung
XLS, 101 KB
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
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Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) (SR 616.1)
- Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (SR 510.62)
- Verordnung der Bundesversammlung über die Finanzierung der amtlichen Vermessung (FVAV) (SR 211.432.27)
- Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) (SR 211.432.2)
- Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV) (SR 211.432.21)
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) (SR 641.20)
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) (SR 641.201)