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Arbeitsvergabe & Vertragswesen

Bei der Vergabe von Arbeiten der amtlichen Vermessung gelten die ordentlichen kantonalen Vergabevorschriften.

1Die Vergabe von Arbeiten wie der Vermarkung, Ersterhebung, Erneuerung, periodischen Nachführung und provisorischen Numerisierung erfolgt nach den für den Kanton massgeblichen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen.

2Arbeiten der amtlichen Vermessung, die in einem bestimmten geografischen Raum zur ausschliesslichen Ausführung vergeben werden, müssen öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Arbeiten müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Verantwortung für die Art und Weise der Durchführung obliegt den Kantonen.

Hinweis

Die Verantwortung für die rechtlich korrekte und komplette Ausformulierung der einzelnen Verträge obliegt den beteiligten Vertragsparteien.

Für die Honorierung der Arbeiten in der amtlichen Vermessung stehen folgende Grundlagen zur Verfügung:

Anwendungsfaktoren für Akkordtarife

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 01.01.2024 neu 8.1 % (bisher 7.7 %). Diese ist in den oben erwähnten Anwendungsfaktoren nicht enthalten.