Arbeitsvergabe & Vertragswesen
Bei der Vergabe von Arbeiten der amtlichen Vermessung gelten die ordentlichen kantonalen Vergabevorschriften.
1Die Vergabe von Arbeiten wie der Vermarkung, Ersterhebung, Erneuerung, periodischen Nachführung und provisorischen Numerisierung erfolgt nach den für den Kanton massgeblichen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen.
2Arbeiten der amtlichen Vermessung, die in einem bestimmten geografischen Raum zur ausschliesslichen Ausführung vergeben werden, müssen öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Arbeiten müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Verantwortung für die Art und Weise der Durchführung obliegt den Kantonen.
Hinweis
Die Verantwortung für die rechtlich korrekte und komplette Ausformulierung der einzelnen Verträge obliegt den beteiligten Vertragsparteien.
Für die Honorierung der Arbeiten in der amtlichen Vermessung stehen folgende Grundlagen zur Verfügung:
Anwendungsfaktoren für Akkordtarife
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Anwendungsfaktoren für Akkordtarife 1966–2024
PDF, 1 Seiten, 225 KB
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 01.01.2024 neu 8.1 % (bisher 7.7 %). Diese ist in den oben erwähnten Anwendungsfaktoren nicht enthalten.
KBOB: Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
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Rechtsgrundlagen
Vorschriften
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Empfehlung der Wettbewerbskommission betreffend Wettbewerbsverzerrungen in der Nachführung der amtlichen Vermessung
PDF, 12 Seiten, 94 KB, Deutsch -
Empfehlungen für die Submission von Aufträgen aus der amtlichen Vermessung unter dem Aspekt der Qualitätserhaltung
PDF, 27 Seiten, 232 KB, Deutsch -
Checkliste für Werkverträge betreffend Ersterhebungen und Erneuerungen
PDF, 19 Seiten, 58 KB, Deutsch
Vorlagen
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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Vermessungsarbeiten
DOCX, 2 Seiten, 20 KB