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Verwaltung der amtlichen Vermessung

1Die Bestandteile der amtlichen Vermessung sind so zu verwalten, dass ihr Bestand und ihre Qualität jederzeit gewährleistet sind.

2Das VBS regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Verwaltung, insbesondere an die Datensicherheit, Archivierung und Historisierung.

Sie finden hier Anweisungen und Informationen zu folgenden die Verwaltung der amtlichen Vermessung betreffenden Themen (alphabetische Reihenfolge):

Arbeitsvergabe & Vertragswesen

Bei der Vergabe von Arbeiten der amtlichen Vermessung gelten die ordentlichen kantonalen Vergabevorschriften.

Datensicherheit

Wer Daten der amtlichen Vermessung verwaltet, ist verpflichtet, angemessene Sicherungsmassnahmen zu ergreifen und der Vermessungsaufsicht periodisch Bericht zu erstatten.

Geografische Namen: Verfahren

Die amtliche Vermessung ist Garantin nahezu aller offiziellen geografischen Namen.

Laufende Nachführung

Als laufende Nachführung gilt die Anpassung von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, für deren Nachführung ein Meldewesen organisiert werden...

Datenschutz

Grundsätzlich sind die Daten der amtlichen Vermessung öffentlich zugänglich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen bestehen.

Gebühren

Die Gebührenhoheit für die Daten der amtlichen Vermessung liegt bei den Kantonen. Eine schweizweite Harmonisierung wäre nicht zuletzt für die Kundschaft wünschenswert.

Historisierung & Archivierung

Die Frage der Historisierung und Archivierung der Daten der amtlichen Vermessung betrifft sowohl die analogen als auch die digitalen Daten.

Periodische Nachführung (PNF)

Als periodische Nachführung gilt das Anpassen von Bestandteilen der amtlichen Vermessung an veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen.

Kontakt

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster

Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail

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Zuständigkeiten: Oberaufsicht / Direkte Aufsicht 

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