Grundbuchämter
Es gibt kein gesamtschweizerisches zentrales Grundbuch, sondern das Grundbuch wird durch die Grundbuchämter in den Kantonen geführt.
Die Führung des Grundbuchs, die Einrichtung der Grundbuchämter und die Umschreibung der Grundbuchkreise erfolgt durch die Kantone. Sie sind für jeden Schaden haftbar, der aus fehlerhafter Grundbuchführung entsteht und bestimmen auch die Ordnung der kantonalen Aufsicht über die Amtsführung der Grundbuchverwalter.
In einigen Kantonen gibt es nur ein einziges Grundbuchamt, andere Kantone sehen Grundbuchkreise für mehrere Gemeinden zusammen oder ein Grundbuchamt pro Gemeinde vor.
Fragen zum Thema Grundbuch
Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
Bundesrain 20, 3003 Bern
Telefon +41 58 462 47 97
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