Das Grundbuch in der Schweiz
Im Grundbuch werden die dinglichen Rechte an Grundstücken eingetragen. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung des Grundeigentums.
Das Grundbuch ist ein staatliches Register der dinglichen Rechte an Grundstücken. Die Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung solcher Rechte erfolgt grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch.
Durch die Publizität des Grundbuchs – verschiedenste Informationen über ein Grundstück sind ohne Nachweis eines Interesses erhältlich – wird der Grundstücksmarkt transparent. Der Einwand, einen Grundbucheintrag nicht zu kennen, ist ausgeschlossen.
Fragen zum Thema Grundbuch
Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht
Bundesrain 20, 3003 Bern
Telefon +41 58 462 47 97
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