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Veröffentlicht am 31. März 2024

Finanzierung des ÖREB-Katasters

Bund und Kantone tragen die Kosten für den ÖREB-Kataster gemeinsam: Der Bund beteiligt sich an den Betriebs- und Weiterentwicklungskosten, die zuständigen Fachstellen tragen die Nachführungskosten.

Bei der Finanzierung der Kosten des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) wird zwischen den Betriebskosten der Katasterführung, den Kosten für die Eintragung oder Nachführung der darin dargestellten Datensätze sowie Weiterentwicklungskosten unterschieden.

Betriebskosten

Die Betriebskosten werden durch Bund und Kantone gemeinsam getragen.

Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten des ÖREB-Katasters. Diese umfassen die Beschaffung der geeigneten Hardware- und Softwarekomponenten, die Schulung und Bereitstellung des Personals, die Datensicherungs- und Sicherheitsmassnahmen, die Einrichtungen für die Telekommunikation und Datenabgabe, die Betriebsabläufe zur Datenabgabe sowie die Kontroll- und Prüfprozesse.

Die jährliche Höhe dieser Betriebskosten für die ganze Schweiz beläuft sich auf etwa CHF 10 Millionen. Der Anteil des Bundesbeitrags ist auf rund 50 Prozent festgelegt. Dieser Anteil an die Betriebskosten wird unter den Kantonen gemäss dem folgenden Schlüssel verteilt:

  • 1/5 wird zu gleichen Teilen auf die Kantone verteilt. Dieser Anteil entspricht einer Grundinfrastruktur, die jeder Kanton, unabhängig von seiner Grösse oder der Anzahl verwalteter öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen, zu leisten hat.
  • 3/5 bemessen sich nach der Einwohnerzahl des Kantons.
  • 1/5 werden nach der Fläche des Kantons verteilt.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Jahr bewegen sich zwischen CHF 30'000 und 480'000 pro Kanton. Der Mittelwert im Betrieb beträgt rund CHF 194'000 pro Jahr und Kanton.

Erhebungs- und Nachführungskosten

Die Finanzierung der Erhebungs- und Nachführungskosten ist Sache der zuständigen Fachstellen auf Stufe Bund, Kanton oder Gemeinde.

Kosten für Weiterentwicklung

Die Weiterentwicklung umfasst die Erweiterung mit zusätzlichen ÖREB-Themen und die funktionale Weiterentwicklung. Bund und Kantone beteiligen sich gemeinsam an den Kosten.

In sogenannten Schwergewichtsprojekten werden insbesondere Fragen der Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters oder auftauchende Fragen in Zusammenhang mit dessen Betrieb behandelt. Die Federführung obliegt jeweils einem Kanton. Die Beteiligung des Bundes am einzelnen Schwergewichtsprojekt wird zwischen dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo und den betroffenen Kantonen schriftlich vereinbart.

Steuerung

Die Steuerung des Einsatzes der Bundesmittel erfolgt im Rahmen der Planung und der Erfolgskontrolle durch swisstopo.

Suchen Sie ÖREB-Informationen zu einem bestimmten Grundstück?

Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Gemeindenamen + Grundstücknummer oder EGRID), dann den PDF-Auszug beziehen oder direkt das kantonale Geoportal aufrufen. 

cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern