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Veröffentlicht am 31. März 2024

Die Elemente einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung

Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) setzt sich aus grafischen Elementen, Rechtserlassen und weiteren Informationen zusammen. Im ÖREB-Kataster werden somit aussagekräftige und verständliche Plan- und Textinformationen zusammengeführt, übersichtlich dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht.

Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) setzt sich im Wesentlichen aus Geodaten und den Rechtsvorschriften zusammen. Zudem findet man zu jeder ÖREB Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Informationen und Erläuterungen.

Elemente einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung

Geodaten

Mit Geodaten wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB (beispielsweise eine Nutzungszone) gilt.

Rechtsvorschriften

Die Rechtsvorschrift beinhaltet die der ÖREB zugrundeliegende Verfügung, welche die Einschränkung und deren Auswirkungen definiert. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Baureglement einer Gemeinde handeln.

Gesetzliche Grundlagen

Als gesetzliche Grundlagen werden die Rechtserlasse erwähnt, auf denen die Verfügung basiert, beispielsweise das kantonale Gesetz über die Raumentwicklung.

Zusatzinformationen

Zusätzliche Informationen können zum Beispiel Namen und Adressen der für weitere Auskünfte zuständigen Stellen sein. Als Zusatzinformationen gelten auch Informationen zu geplanten und laufenden Änderungen an ÖREB-Themen.

Im ÖREB-Kataster werden somit grafische Elemente, Rechtserlasse und weitere Informationen zusammengeführt, übersichtlich dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht.

Suchen Sie ÖREB-Informationen zu einem bestimmten Grundstück?

Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Gemeindenamen + Grundstücknummer oder EGRID), dann den PDF-Auszug beziehen oder direkt das kantonale Geoportal aufrufen. 

cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern