Analoge & digitale Daten
Die Daten der amtlichen Vermessung sind in analoger Form oder digital vorhanden.
Analoge Daten
Eigentumsverhältnisse, die Grund und Boden betreffen, werden seit Jahrhunderten festgehalten: mit Worten beschrieben und/oder auf Plänen eingezeichnet. Sind diese Informationen auf einem Plan vorhanden, spricht man von Daten in analoger Form oder kurz von analogen Daten.
Mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Jahr 1912 erhielt die amtliche Vermessung ihre Rechtsgrundlage. In deren Folge wurde vom Gesetzgeber festgelegt, wie die Daten über das Grundeigentum zu erheben und darzustellen seien: vor Ort aufzunehmen und auf den Plan für das Grundbuch (früher: Grundbuchplan) einzuzeichnen. Die Daten waren somit analog vorhanden.
Digitale Daten
Die technologische Entwicklung ermöglichte, die Daten der amtlichen Vermessung qualitativ immer besser darzustellen. 1993 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Daten digital zu erfassen und zu strukturieren.
Digital bedeutet hier, dass die Daten – Koordinaten sowie weitere Informationen – mit den entsprechenden Vermessungsmethoden in binärer Form (0/1) erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
Das heisst, heutzutage werden die Daten draussen «im Feld» digital erfasst und anschliessend im Büro in ein Geografisches Informationssystem (GIS) übertragen. Die Daten der amtlichen Vermessung sind somit digital vorhanden.
Der Vorteil digitaler Daten: Höhere Genauigkeiten und die Möglichkeit, dass die Daten als Grundlagedaten in verschiedensten Anwendungsgebieten eingesetzt werden können.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail