Zusammenarbeit Bund – Kantone – Private
Die amtliche Vermessung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Geometerbüros.
Die amtliche Vermessung ist ein ausgezeichnetes Beispiel für eine seit über 100 Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft.
Eidgenossenschaft, Kantone und Gemeinden teilen sich sowohl die Aufgaben wie die Finanzierung.
Zusammenarbeit öffentliche Hand und Privatwirtschaft: schematische Darstellung
Organisation der Verbundaufgabe «amtliche Vermessung»
Schweizweit sind rund 2‘890 Fachleute mit dem Erheben, Verwalten und Nachführen der Daten der amtlichen Vermessung beauftragt.
Eidgenossenschaft
Dem Bund obliegt die strategische Führung. Fachstelle ist die Eidgenössische Vermessungsdirektion. Sie hat die Oberleitung und Oberaufsicht über die amtliche Vermessung in der Schweiz.
Kanton
Beim Kanton liegt die operative Führung. Er plant, leitet und prüft die Vermessungsarbeiten und bestimmt die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Nach seiner Genehmigung gilt das Vermessungswerk als öffentliche Urkunde.
20 Kantone haben eine eigene Vermessungsaufsicht, welche diese Aufgaben wahrnimmt. Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Jura, Nidwalden, Obwalden und Uri haben die operative Führung an die Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert, ebenso das Fürstentum Liechtenstein.
Kommunale Vermessungsämter
In grösseren Städten bestehen Vermessungsämter, welche für die Ausführung der amtlichen Vermessung in ihrer Gemeinde zuständig sind.
Private Geometerbüros
In den meisten Kantonen sind private Geometerbüros mit der Ausführung der amtlichen Vermessung beauftragt.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail