Ziele & Arbeitsweise
Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Die Ergebnisse amtlicher Vermessungen werden im Plan für das Grundbuch festgehalten. Deshalb sind nur Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die im Geometerregister eingetragen sind, berechtigt, in der Schweiz amtliche Vermessungen vorzunehmen.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
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