Abgrenzung des ÖREB-Katasters zum Grundbuch
Im Grundbuch sind privatrechtliche Bestimmungen zu einem Grundstück festgehalten. Der ÖREB-Kataster beinhaltet öffentlich-rechtliche Bestimmungen, welche die Nutzung eines Grundstücks einschränken.
Grundsätzlich wird zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht unterschieden. Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart; öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande.
Mit öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) wird die Möglichkeit, privaten und öffentlichen Grund und Boden zu nutzen, durch eine Rechtsvorschrift eingeschränkt. Das Interesse der Öffentlichkeit wird dabei höher gewichtet als private Belange. Es gilt also: öffentliches Recht vor Privatrecht.
Privatrecht
Der Kauf eines Grundstücks ist ein privatrechtlicher Akt. Käufer und Verkäufer einigen sich über den Preis und legen beispielsweise gemeinsam fest, zu welchem Zeitpunkt die Rechte und Pflichten am Grundstück vom Verkäufer zum Käufer übergehen. Beide Parteien sind gleichberechtigt; sie sind letztlich frei, ob sie das Geschäft abschliessen wollen oder nicht. Die privatrechtlichen Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und einsehbar.
Öffentliches Recht
Eine ÖREB entsteht aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden und ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Normalerweise können die Betroffenen beim Erlass einer ÖREB an der Vernehmlassung teilnehmen, Einsprache erheben oder eine Verfügung anfechten. Ist der entsprechende Entscheid allerdings gefällt, ist der bindend. Er kann nicht verhandelt oder umgestossen werden. Ein Beispiel für eine ÖREB ist die Nutzungsplanung, welche regelt, ob und in welchem Umfang in einem bestimmten Gebiet gebaut werden kann.
Im ÖREB-Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt.
Abgrenzung des ÖREB-Katasters zum Grundbuch
Im Grundbuch sind alle privatrechtlichen Eigentumsbeschränkungen eingetragen. Des Weiteren enthält das Grundbuch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Einzelfall mit einem individuell-konkreten Rechtsakt (einer Verfügung) – angeordnet wurden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Behörde verfügt hat, ein Grundstück als belasteten Standort zu klassifizieren.
Im ÖREB-Kataster sind Eigentumsbeschränkungen aufgeführt, die sich aus einer Allgemeinverfügung oder aus Beschlüssen für ein bestimmtes Gebiet ergeben. Beispiel eines solchen Beschlusses ist ein Gemeindebaureglement mit eindeutig definierten Nutzungszonen.
Suchen Sie ÖREB-Informationen zu einem bestimmten Grundstück?
Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Gemeindenamen + Grundstücknummer oder EGRID), dann den PDF-Auszug beziehen oder direkt das kantonale Geoportal aufrufen.
cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern




