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Glossar zum Thema Nutzungsplanung

Quelle Bundesamt für Raumentwicklung ARE Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

  • Nutzungsplanung
    Erarbeiten der raumplanerischen Nutzungsordnung eines bestimmten funktional zusammenhängenden Gebietes. Mit ihr wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festlegt. Nutzungsplanung umfasst Rahmennutzungspläne (in der Regel Nutzungsplan), Sondernutzungspläne (z.B. Baulinien-, Überbauungs-, Gestaltungs- und Quartierpläne) und jenen Teil von Baugesetz und Baureglement, welcher Zweck und Mass der Nutzung in den einzelnen Zonen umschreibt.
  • Nutzungsplan
    Raumplanungsinstrument, das die zulässige Nutzung des Bodens bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellengenau und grundeigentümerverbindlich festlegt.
  • Schutzzone
    Die Schutzzone ist eine Nutzungszone mit dem Ziel, jene Nutzungen einzuschränken, die bestimmte, geschützte Gegenstände oder Werte beeinträchtigen könnten. Beispiele von Schutzzonen sind Landschaftsschutzzonen, See- und Uferschutzzonen, Ortsbildschutzzonen, Gewässerschutzzonen und Ruhezonen.

 

Kontakt: Der ÖREB-Kataster
Zuletzt aktualisiert am: 30.04.2010

Kontakt

Eidgenössische Vermessungsdirektion

infovd@swisstopo.ch

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