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Fragen betreffend die Geodienste


Was muss der geforderte Darstellungsdienst mindestens umfassen?

Es wird ein Darstellungsdienst (Artikel 9 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) gefordert, mit dem der Inhalt des Katasters zugänglich gemacht wird.

Im erläuternden Bericht Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. zur Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird gefordert, dass dieser Dienst die Darstellung der Daten der gesetzlichen Vorschriften sowie von Informationen in Form von Bildern (zum Beispiel Sonderpläne) ermöglichen soll. Weiter wird gefordert, dass auf alle im ÖREB-Kataster veröffentlichten Daten ein direkter (digitaler) Zugriff möglich ist und diese herunterladbar sind.

Hier besteht eine Unklarheit im erläuternden Bericht. Inhalt des Katasters (Artikel 3 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) sind Geobasisdaten, Rechtsvorschriften, Hinweise auf gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen. Im erläuternden Bericht spricht man einerseits von allen im Kataster veröffentlichten Daten, das heisst dem gesamten Umfang des Auszugs, andererseits wird von Daten der gesetzlichen Vorschriften (die nicht Bestandteil des Katasters sind), aber nicht von Rechtsvorschriften gesprochen.

Sinngemäss muss ein Darstellungsdienst für alle Geobasisdaten (Artikel 3 Buchstabe a. und b. ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) im ÖREB-Kataster bestehen. Zudem muss der Auszug (Artikel 10 Absatz 1 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) in digitaler Form als PDF-File zugänglich sein. Dies dürfte auch die entsprechende Forderung im Geoinformationsgesetz abdecken (Artikel 16 Absatz 4 GeoIG Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.). 

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Existieren erprobte Geodienste, welche Verschneidungen aus dem ÖREB-Kataster erlauben, ohne die Daten zu kopieren?

Man muss sich immer die vier Komponenten des Inhalts des Katasters (Artikel 3 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) (und auch des Auszugs) vor Augen halten: Geobasisdaten, Rechtsvorschriften, Hinweise auf gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen. Diese Daten sind wohl in den meisten Kantonen dezentral verteilt. Geodienste alleine reichen nicht, um diese Daten zusammenzutragen. Es braucht vermutlich eine serviceorientierte Architektur. Entscheidend ist aber die im Kanton gewählte Organisations- und Verantwortungsstruktur. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte man über die dazu notwendige IT-Struktur diskutieren und entscheiden. Dabei muss die rasante Entwicklung der technischen Möglichkeiten beachtet werden. Wir sprechen von einer Umsetzung ab 2014 bis 2020. 

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Kontakt: Der ÖREB-Kataster
Zuletzt aktualisiert am: 30.04.2010
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