Fragen zur Informationstiefe und zum Rahmenmodell
Was ist die Rolle des ÖREB-Katasterrahmenmodells?
Mit dem ÖREB-Katasterrahmenmodell (Artikel 4 Absatz 1 ÖREBKV
) wird definiert, wie die im Kataster enthaltenen Daten (Geo- und Textdaten) grundlegend strukturiert sein müssen, damit sie – aus unterschiedlichen Fachbereichen stammend – zusammen dargestellt und entsprechende Auszüge abgegeben werden können.
Siehe dazu auch Artikel
«Rahmenmodell für die Daten des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» in Fachzeitschrift «cadastre», Dezember 2009.
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Was ist vom ÖREB-Katasterrahmenmodell durch die zuständigen Fachstellen des Bundes in die Daten- und Darstellungsmodelle derjenigen Geobasisdaten zu übernehmen, die Bestandteil des ÖREB-Katasters sind?
Das ÖREB-Katasterrahmenmodell ist eine Teilmenge des Datenmodells für den ÖREB-Geobasisdatensatz. Das heisst, dass alle Teile des Rahmenmodells ins Datenmodell zu übernehmen sind. Dasselbe gilt für die Darstellungsmodelle.
Um ein minimales Datenmodell zu definieren, kann das Rahmenmodell auf zwei verschiedene Arten genutzt werden: als Basismodell oder als Schnittstellenmodell.
Siehe dazu auch Artikel
«Rahmenmodell für die Daten des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» in Fachzeitschrift «cadastre», Dezember 2009.
Bis Mitte 2010 wird das Rahmenmodell für die Katasterdaten (Artikel 27 Absatz 1 ÖREBKV
) festgelegt.
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Was unterscheidet das Daten- und Darstellungsmodell der Fachstelle des Bundes für den Datensatz einer ÖREB von den entsprechenden Modellen eines anderen Datensatzes?
Das Daten- und Darstellungsmodell für den Datensatz einer ÖREB muss in der Lage sein, die eigentümerverbindlichen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen des Katasters vollständig abzubilden, sowohl was Geobasisdaten als auch was Rechtsvorschriften anbelangt.
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Gibt es Unterschiede zwischen dem Minimalmodell eines Geobasisdatensatzes und dem Datenmodell für ÖREB? Oder gibt es nur ein Modell dafür?
Die gleiche Frage gilt auch für die Darstellungsmodelle.
Diese Frage lässt sich am besten am Beispiel der Nutzungsplanung (vgl. Beispiele) beantworten: Der Datensatz 73 Nutzungsplanung (kantonal/kommunal) gemäss Anhang 1 der Geoinformationsverordnung (GeoIV)
beruht auf dem Bundesgesetz über die Raumplanung. Die eigentümerverbindliche Wirkung erzeugen aber erst die Regelungen auf Stufe Gemeinde wie Baureglement, Nutzungsplan, Schutzverordnung etc., in wenigen Fällen auch solche auf Stufe Kanton.
Vereinfachte, aggregierte Zonenpläne auf Stufe Kanton oder Bund sind nicht eigentümerverbindlich und entsprechen auch nicht dem Inhalt des ÖREB-Katasters.
Die in der Geoinformationsverordnung erwähnten Geodaten- und Darstellungsmodelle beziehen sich nur auf die Geobasisdaten. Für den ÖREB-Kataster müssen diese Daten bis auf die Ebene der eigentümerverbindlichen Wirkung auf Stufe Gemeinde modelliert sein; zusätzlich müssen auch die Rechtsvorschriften, die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die fakultativen Informationen und Hinweise gemäss ÖREB-Katasterrahmenmodell (Artikel 4 Absatz 3 ÖREBKV
) abgedeckt sein.
Es ist unbedingt anzustreben, dass es pro Datensatz nur ein entsprechendes Modell gibt. Die Anforderungen an die Flexibilität der durch die entsprechende Fachstelle des Bundes zu erstellenden Modelle sind somit sehr hoch. Dies bedingt bei der Erstellung den Beizug von Fachleuten mit praktischer Vollzugserfahrung bis auf Stufe Gemeinde. Dazu ist das Konzept der Fachinformationsgemeinschaften zu empfehlen (Empfehlungen
e-geo.ch zum Vorgehen bei der Harmonisierung von Geobasisdaten in Fachinformationsgemeinschaften).
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Wie und wo werden die Daten des ÖREB-Katasters historisiert?
Man muss sich immer die vier Komponenten des Inhalts des Katasters (Artikel 3 ÖREBKV
) (und auch des Auszugs) vor Augen halten:
- Geobasisdaten,
- Rechtsvorschriften,
- Hinweise auf gesetzliche Grundlagen sowie
- weitere Informationen.
Die Vorschriften für die Historisierung gemäss Geoinformationsverordnung (Artikel 13 GeoIV
) gelten dabei nur für den Teil Geobasisdaten.
Von der Historisierung der Teilkomponenten zu unterscheiden sind die Metadaten zur Aktualität des ÖREB-Katasters gemäss ÖREB-Katasterrahmenmodell. Die Dokumentation dieser Metadaten dient dazu, den Datenfluss innerhalb der einzelnen Kantone nachzuvollziehen. Alle Datenlieferungen und Zugriffe müssen gemäss ÖREB-Katasterrahmenmodell mit einer Identifikation rekonstruierbar sein.
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