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Fragen zu den Schlussbestimmungen


Wie und wann werden die Kantone der Etappe 1 vom VBS festgelegt?

Die Kantonsregierungen haben eine Ausschreibung zur Bewerbung für die Teilnahme in der Etappe 1 (Artikel 26 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) der Einführung des Katasters erhalten.

Damit die Kantone genügend Zeit haben, um die Organisation des Katasters zu definieren, die Mitarbeit der Datenlieferanten sicherzustellen und die notwendigen finanziellen Mittel im Budget bereitzustellen, ist die Eingabefrist im vierten Quartal festgelegt.

Das VBS entscheidet über die Wahl der Pilotkantone Ende 2010.

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Wann wird von swisstopo das Begleitgremium gebildet?

Das Begleitgremium (Artikel 31 ÖREBKV Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) wird im zweiten Quartal 2010 bezeichnet. 

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Kontakt: Der ÖREB-Kataster
Zuletzt aktualisiert am: 30.04.2010
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