Wie und wann werden die Kantone der Etappe 1 vom VBS festgelegt?
Die Kantonsregierungen haben eine Ausschreibung zur Bewerbung für die Teilnahme in der Etappe 1 (Artikel 26 ÖREBKV
) der Einführung des Katasters erhalten.
Damit die Kantone genügend Zeit haben, um die Organisation des Katasters zu definieren, die Mitarbeit der Datenlieferanten sicherzustellen und die notwendigen finanziellen Mittel im Budget bereitzustellen, ist die Eingabefrist im vierten Quartal festgelegt.
Das VBS entscheidet über die Wahl der Pilotkantone Ende 2010.
