In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt. Sie unterteilen das Gebiet in verschiedene Bau-, Landwirtschafts- oder Schutzzonen. Über sie wird in der Regel auf Stufe Gemeinde entschieden, gefolgt von der Genehmigung durch eine kantonale Behörde. Diese Genehmigung verleiht den Nutzungsplänen eine bindende Wirkung.
Das minimale Geodatenmodell zum Thema Nutzungsplanung wurde während der letzten zwei Jahre in einem breit abgestützten Projektteam unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet.
Es handelt sich um den Geobasisdatensatz Nr. 73 Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) gemäss Anhang 1 der GeoIV.


