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Rahmenmodell

Damit die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Kataster dargestellt und genutzt werden können, müssen sie gewissen formalen Anforderungen genügen. Diese Anforderungen werden in einem fachbereichsübergreifenden Rahmenmodell festgelegt. 

Das Rahmenmodell bildet die Verbindung zwischen den rechtlichen Grundlagen und dem ÖREB-Katasterauszug sowie die Grundlage für die minimalen Geodatenmodelle des Bundes und die effektiven Datenmodelle der Kantone bzw. Gemeinden.

Das Rahmenmodell wird ergänzt durch einen Leitfaden, Erläuterungen sowie ein Anwendungsbeispiel.

Kontakt: Der ÖREB-Kataster
Zuletzt aktualisiert am: 22.11.2011

Rechtsgrundlagen

Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) SR 510.622.4  

 

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