Welche Informationen sind wo zu finden?
Die Trennlinie zwischen dem Grundbuch und dem ÖREB-Kataster betreffend öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen verläuft zwischen den im Einzelfall (mit individuell-konkreten Rechtsakten) angeordneten ÖREB und den ÖREB, die sich aus Allgemeinverfügungen (generell-konkrete oder allenfalls sogar generell-abstrakte (z.B. Gemeindebaureglement) Beschlüsse) für einen bestimmten Perimeter ergeben.

