Voraussichtlich am 1. Januar 2012 werden zusammen mit der Teilrevision des Immobiliarsachenrechts folgende
Verordnungen 
in Kraft treten:
- Totalrevidierte Verordnung über das Grundbuch
- Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Das Bundesamt für Justiz wird auf diesen Termin hin eine gesamtschweizerische Lösung für die Langzeitsicherung der Grundbuchdaten bereitstellen. Hierfür liefern die Kantone ihre Grundbuchdaten über die standardisierte Schnittstelle GBDBS.
Das Projekt "Personenidentifikator Grundbuch" befindet sich in der Konzeptphase. Deswegen können zurzeit noch keine Aussagen über deren Ausgestaltung und Termine kommuniziert werden.