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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Bundesamt für Justiz

Mit dem abgeschlossenen Basisprojekt eGRIS I (2001 - 2007) hat der Bund vorwiegend konzeptionelle, solide Grundlagen für die Standardisierung und den elektronischen Austausch mit dem Grundbuch geschaffen.
Voraussetzung für den Austausch von Grundbuchdaten über die Grenzen der unterschiedlichen Systeme hinweg ist die Verwendung einheitlicher Datenmodelle und Schnittstellen sowie die Sicherstellung einer schweizweit eindeutigen Identifikation der Grundstücke. Als rechtliche Grundlage wurde parallel dazu die Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch erarbeitet, die am 1. August 2007 in Kraft getreten ist (TGBV; SR 211.432.11 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.).


Auf der Basis dieser Vorarbeiten werden im Nachfolgeprojekt eGRIS II (ab 2008) konkrete, nutzbringende Anwendungen umgesetzt. Die Entwicklung eines landesweiten, webbasierten Auskunftssystems für Grundbuchdaten, einer Plattform für den Datenbezug sowie der Infrastruktur für den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern wird durch die SIX Group in Partnerschaft mit Bund, Kantonen, Notaren, Banken und weiteren Beteiligten realisiert.
Das Bundesamt für Justiz führt die Projekte Langzeitsicherung der Grundbuchdaten und Personenidentifikator Grundbuch.  Es ist für die Verbreitung und die Weiterentwicklung der Standards aus eGRIS I zuständig.

 

Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2011

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3003 Bern
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christian.buetler(at)bj.admin.ch

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Brandschenkestrasse 47
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