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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Gebühren

Die Gebührenhoheit für die Daten der amtlichen Vermessung (AV) liegt bei den Kantonen. Bezüglich Harmonisierung der Gebühren stehen dem Bund keine Kompetenzen zu. Dem grossen Kundeninteresse an schweizweit harmonisierten Gebühren und Nutzungsbestimmungen soll entsprochen werden, indem versucht wird, diese Harmonisierung durch die Kantone auf freiwilliger Basis zu erreichen.

Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Vermessungsämter (KKVA) hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D) Tarifierungsgrundsätze erarbeitet, ein Glossar erstellt, ein Gebührenmodell entwickelt und den Entwurf einer Gebührenverordnung für die AV (GebV-AV) verfasst. Das durch die Arbeitsgruppe erarbeitete Gebührenmodell ist unabhängig von der durch einen Kanton gewählten Gebührenstrategie anwendbar.

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 21.06.2011

Kontakt

Christian Dettwiler
Konferenz der kantonalen Vermessungsämter (KKVA)

Telefon +41 52 724 16 02

E-Mail an Christian Dettwiler

 

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