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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Überführung AV in LV95

Um die Vorteile der satellitengestützten GNSS-Technologie - insbesondere auch der neuen automatischen Positionierungsdienste - vollumfänglich nutzen zu können, wurde unser mehr als 100-jähriger Bezugsrahmen erneuert und an das europäische Bezugssystem angeschlossen. Praktisch alle europäischen Länder wählten ein ähnliches Vorgehen. Damit wurde in den 1990er-Jahren die Voraussetzung für einen neuen modernen geodätischen Bezugsrahmen geschaffen. Die neuen Bezugsrahmen (je einen für die Lage und die Höhe) bilden ein Vermessungsgrundlagenetz, das über die ganze Schweiz mit hoher Genauigkeit Lage und Höhe angibt.

Aufbauend auf den Grundlagen und Werkzeugen von vorangegangenen Projekten, aber auch Erkenntnissen und daraus resultierenden Bedürfnissen, soll die Überführung der Daten der amtlichen Vermessung, als einer der wichtigsten und komplexesten Referenzdatensätze der Geobasisdaten des Bundesrechts, in den neuen Lagebezugsrahmen LV95 begleitet und koordiniert werden.

In der Geoinformationsverordnung (Art. 4 bzw. Art. 53) wird verlangt, dass sämtliche Geobasisdaten des Bundesrechts spätestens 2020 im Lagebezugsrahmen LV95 gehalten werden müssen. Der Höhenbezugsrahmen bleibt indes weiterhin LN02 (Art. 5). Per Ende 2016 müssen die Referenzdaten in den neuen Lagebezugsrahmen LV95 überführt worden sein. Dazu gehören die Daten der amtlichen Vermessung (AV-Daten).

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 26.09.2011

Kontakt

Markus Scherrer
Projektleiter

Telefon +41 31 963 23 43
Telefax +41 31 963 24 59

infovd@swisstopo.ch

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