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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Stationen

Die Namen der Stationen (Bahnhöfe, Strassenbahn- und Bushaltestellen, Luftseilbahnen, usw.) unterliegen der Zuständigkeit des Bundesamts für Verkehr (BAV). Alle Anträge auf Änderung eines bestehenden Namens oder auf Vergabe eines neuen Namens sind folglich direkt an das BAV zu richten.

Das Bundesamt für Landestopografie, das Bundesamt für Verkehr sowie das Bundesamt für Statistik haben im Januar 2010 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern, «Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen» herausgegeben.
Alle Regeln, Empfehlungen und nützliche Beispiele zur Festlegung der neuen Stationsnamen finden Sie unter «Dokumente zum Thema».

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 11.02.2010
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