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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Ortschaften

Für die Ortschaftsnamen werden die technischen Aspekte im Rahmen der Norm SNV 612040 (Gebäudeadressen) und die rechtlichen und organisatorischen Aspekte mit der GeoNV geregelt. Unter der Zuständigkeit des Bundesamts für Landestopografie wurde ein neues amtliches Verzeichnis eingeführt, mit dem sich der eindeutige Charakter der Ortschaftsnamen kontrollieren und gewähr-leisten lässt. Das Bundesamt erstellt, verwaltet und veröffentlicht «das amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter». Die Kantone sind für die Festlegung der Ortschaftsnamen und ihrer zugehörigen Perimeter verantwortlich (nach Anhörung der Gemeinden und der Post), während es der Post obliegt, die Postleitzahl festzulegen (nach Anhörung des Kantons und der Gemeinden).

Bei jeder Neufestlegung oder Änderung eines Ortschaftsnamens entspricht die auf Bundesebene zu befolgende Vorgehensweise (Vorprüfung, Genehmigung, Meldung) der in der GeoNV für die Gemeindenamen definierten Prozedur. Ein Merkblatt informiert über die Dokumente, die eingereicht werden müssen.

Das Bundesamt für Landestopografie, das Bundesamt für Verkehr sowie das Bundesamt für Statistik haben im Januar 2010 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern, «Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen» herausgegeben.

Alle Regeln, Empfehlungen und nützliche Beispiele zur Festlegung der neuen Ortschaftsnamen finden Sie unter «Dokumente zum Thema».

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2011
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