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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Gemeinden

Zur Erinnerung: das Bundesamt für Statistik (BFS) führt ein amtliches Verzeichnis der Gemeinden der Schweiz. Jede Änderung eines Gemeindenamens (beispielsweise im Rahmen einer Fusion) muss Gegenstand einer (von der Eidgenössischen Vermessungsdirektion als Teil des Bundesamts für Landestopografie durchgeführten) Konsultation auf Bundesebene sein, die eine Zustimmung und anschliessend eine Veröffentlichung im Bundesblatt erfordert, bevor der neue Name in Kraft gesetzt wird.

Um die Kantone und Gemeinden wirksam beraten zu können und sie möglichst frühzeitig auf die eventuell aus der Wahl eines neuen Gemeindenamens erwachsenden Probleme aufmerksam zu machen, wird den Kantons- und Gemeindebehörden ein Vorprüfungsverfahren angeboten. Auf diese Weise kann diesen Behörden eine abgestimmte Stellungnahme der Bundesbehörden vorgelegt werden, bevor auf Gemeindeebene eine formelle Entscheidung zum neuen Namen getroffen wird.

Eine thematische Beschreibung des Verfahrens sowie ein Merkblatt stehen zur Verfügung.

Das Bundesamt für Landestopografie, das Bundesamt für Verkehr sowie das Bundesamt für Statistik haben im Januar 2010 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern, «Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen» herausgegeben.

Alle Regeln, Empfehlungen und nützliche Beispiele zur Festlegung der neuen Gemeindenamen finden Sie unter «Dokumente zum Thema».

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 11.02.2010
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