Amtliche Vermessung
Während für die Landesvermessung (Landeskarten) nun der Grundsatz der Übernahme der geografischen Namen aus der amtlichen Vermessung (AV) klar festgeschrieben ist, ändert sich innerhalb der AV im Grunde nichts an den bereits bekannten Zuständigkeiten. Die Notwendigkeit, kantonale Nomenklaturkommissionen einzusetzen, wird bestätigt, und deren Rolle als «Fachstelle des Kantons für die geografischen Namen der AV» wird präzisiert.
Für die deutschsprachige Schweiz existieren «Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz» (Weisungen 2011)(erlassen 1948 und revidiert 2011).
Sie finden diese Weisungen unter «Dokumente zum Thema».

