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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Geografische Namen

Die amtliche Vermessung als Garantin aller offiziellen geografischen Namen

Am 1. Juli 2008 ist die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) in Kraft getreten. Diese neue Verordnung (in der es unter anderem um die Gemeinde-, Ortschafts-, Strassen- und Stationsnamen geht) ermöglicht eine Klärung und Festlegung der Zuständigkeiten der verschiedenen, von den geografischen Namen betroffenen Akteure. Gleichzeitig bestätigt sie die zentrale Rolle der amtlichen Vermessung als Garantin aller offiziellen geografischen Namen (mit Ausnahme der Gemeindenamen und der Stationsnamen, die in speziellen, durch andere Bundesämter oder -organe verwalteten amtlichen Verzeichnissen geführt werden).

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 23.08.2011

Kontakt

Marc Nicodet
Leiter ÖREB-Kataster und Koordination

Telefon +41 31 963 22 73
Telefax +41 31 963 24 59

infovd@swisstopo.ch

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