Am 1. Juli 2008 ist die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) in Kraft getreten. Diese neue Verordnung (in der es unter anderem um die Gemeinde-, Ortschafts-, Strassen- und Stationsnamen geht) ermöglicht eine Klärung und Festlegung der Zuständigkeiten der verschiedenen, von den geografischen Namen betroffenen Akteure. Gleichzeitig bestätigt sie die zentrale Rolle der amtlichen Vermessung als Garantin aller offiziellen geografischen Namen (mit Ausnahme der Gemeindenamen und der Stationsnamen, die in speziellen, durch andere Bundesämter oder -organe verwalteten amtlichen Verzeichnissen geführt werden).
Geografische Namen
Die amtliche Vermessung als Garantin aller offiziellen geografischen Namen
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Marc Nicodet
Leiter ÖREB-Kataster und Koordination
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