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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Bundesabgeltungssystem

Bundesabgeltungssytem: Schematische Darstellung

Mit der Eröffnung eines Operates werden die Kosten geschätzt und daraus die provisorische Bundesabgeltung berechnet. 80% dieser provisorischen Bundesabgeltung wird linear zwischen dem Vertragsbeginn und dem Ende des vorgesehenen Anerkennungsjahres aufgeteilt. Die jährlich durch den Bund zu leistenden Zahlungen werden in der Zahlungsplanung festgehalten.

Die restlichen 20% sowie die positive oder negative Differenz zwischen der bei der Operatseröffnung berechneten provisorischen Bundesabgeltung und der definitiven Bundesabgeltung wird in der Regel im Jahr nach der effektiven Anerkennung ausbezahlt (vgl. Grafik).

Bei Operaten mit einer pauschalen Bundesabgeltung (z.B. periodische Nachführung) wird 80 % dieser Abgeltung linear zwischen dem Vertragsbeginn und dem Ende des vorgesehenen Anerkennungsjahres aufgeteilt. Die jährlich durch den Bund zu leistenden Zahlungen werden in der Zahlungsplanung festgehalten. Die verbleibenden 20 % werden im Jahr der effektiven Anerkennung ausbezahlt. 

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 18.02.2011

Kontakt

Dr. Fridolin Wicki, Leiter
Eidgenössische Vermessungsdirektion

Telefon +41 31 963 23 10
Telefax +41 31 963 24 59

infovd@swisstopo.ch

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