Der Übergang zu 3D-Daten für Gebäude und Objekte der Ebene «Einzelobjekte» gilt heute in der Welt der amtlichen Vermessung als selbstverständlich und unbestritten.
Als nächste Schritte müssen rechtliche und finanzielle Fragen geklärt, organisatorische Aspekte verfeinert und die Entscheidungsträger von der Richtigkeit der Einführung der dritten Dimension in der amtlichen Vermessung überzeugt werden. Die grossartigen Perspektiven, die sich mit der 3D-Ära eröffnen, verdienen es, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, um den Übergang zum 3D-Kataster in angemessener Frist zu gewährleisten!
Für andere Objektarten, wie beispielsweise Liegenschaften oder Stockwerkeigentum (StWE), sind noch viele Fragen offen. Während in manchen Ländern (Schweden, Norwegen, Israel) eine 3D-Parzelle (Volumen) im Grundbuch eingetragen werden kann, ist dies in der Schweiz noch nicht der Fall. Muss unsere Gesetzgebung angepasst werden, um dies zu ermöglichen? Wäre die Verwaltung des StWE damit nicht wesentlich einfacher? Diese und weitere Fragen verdienen eine gründliche Diskussion unter Einbezug der rechtlichen Aspekte.
Um die Debatte, die sich bisher in erster Linie auf den kleinen Kreis der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer beschränkte, auf eine breitere Basis zu stellen, wird die Eidgenössische Vermessungsdirektion (V+D) im Jahr 2010 einen Runden Tisch ins Leben rufen und auf diese Weise die Meinungsbildung der offenen Fragen (Liegenschaften und Stockwerkeigentum in 3D? Wer sind die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer? Welche Art der Finanzierung für die 3D-AV? etc.) anstossen.
