Das Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (kurz Geometerregister) schafft eine klare Trennung zwischen Ausbildungsnachweis, Berufsausübung und Disziplinarmassnahmen.
Die Führung des Registers obliegt der Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer.
Diese neue Regelung lehnt sich an die Definition bei den Anwältinnen und Anwälten an: bei beiden Berufsgruppen werden Privatpersonen mit der Ausführung hoheitlicher, rechtlich relevanter Tätigkeiten betraut. Den in der amtlichen Vermessung tätigen Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern werden damit Berufsregeln und -pflichten auferlegt.
Damit diese durchgesetzt werden können, erhält die Geometerkommission ein Aufsichtsrecht und mit Hilfe der differenzierteren Disziplinarmassnahmen kann ein Fehlverhalten besser korrigiert werden. Jede im Register eingetragene Person verpflichtet sich, diese Berufsregeln und -pflichten einzuhalten. Mit diesen Massnahmen wird die technische Qualifikation der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die durch das Staatsexamen und das Patent gesichert wird, um die persönliche Qualifikation erweitert. Der Gesetzgeber will dadurch eine Sicherung der hoheitlichen Dienstleitungen durch bestens qualifizierte Fachleute, was letztlich zu einer Stärkung des Berufsstandes und der amtlichen Vermessung führen soll.


