Die Anmeldung zum Staatsexamen ist schriftlich an das Kommissionssekretariat einzureichen.
Der Anmeldung sind beizulegen:
- der Lebenslauf
- der Nachweis der Berufspraxis (Art. 2 Bst. c)
- der Anerkennungsentscheid (Art. 5 Abs. 4) oder das Gesuch um Anerkennung (Art. 5 Abs. 1–3) .

