Die theoretische Vorbildung auf akademischem Niveau muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:
2. Theoretische Vorbildung
a. wissenschaftliche Grundlagen
- Mathematik
- Physik
b. Geomatik
- geodätische Grundlagen
- geodätische Messtechnik und Auswertemethoden
- Fehlertheorie und Ausgleichungsrechnung
c. Informationstechnologie
- Informatik
- Geoinformationssysteme
d. Vermessung der Schweiz
- Landesvermessung
- amtliche Vermessung
e. Landmanagement
- Raumordnung und Raumentwicklung
- Landumlegung und Bodenordnung
- Immobilien- und Bodenbewertung
f. Schweizerisches Recht
- Allgemeine Rechtskunde
- Verwaltungsrecht
- Sachen- und Bodenrecht
- Vermessungs- und Geoinformationsrecht
- Bau-, Planungs- und Umweltrecht
g. Unternehmensführung
- Betriebswirtschaft
- Projektmanagement
Die theoretische Vorbildung auf dem Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:
- erste Landessprache
- zweite Landessprache
- Geografie der Schweiz
- Geschichte und Staatskunde der Schweiz
Anerkennung der theoretischen Vorbildung
Kandidatinnen und Kandidaten können ihre theoretische Vorbildung in den einzelnen Fächern durch die Geometerkommission anerkennen lassen. Sie haben dazu die entsprechenden Ausbildungsnachweise einzubringen (Bringschuld).
Durchführung von theoretischen Prüfungen
In nicht anerkannten Fächern ist eine theoretische Prüfung abzulegen, welche in der Regel im Auftrag der Geometerkommission durch eine schweizerische Hochschule oder durch einzelne Expertinnen und Experten durchgeführt wird. Die Geometerkommission entscheidet über das Bestehen.
Sekretariat
Elisabeth Bürki Gyger
Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern
Telefon +41 31 963 22 36
Telefax +41 31 963 24 59
Mail an das Sekretariat
ETH Zürich
- Vereinbarung ETHZ - Geometerkommission
1324 Kb | PDF
- Merkblatt für Fachstudierende «Geometerpatent»
20.01.2012 | 71 Kb | PDF
- Anmeldung zur Registrierung als Fachstudierende/-r «Geometerpatent»
18.01.2012 | 61 Kb | PDF
