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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

2. Theoretische Vorbildung

Die theoretische Vorbildung auf akademischem Niveau muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:

a. wissenschaftliche Grundlagen

  1. Mathematik
  2. Physik

b. Geomatik

  1. geodätische Grundlagen
  2. geodätische Messtechnik und Auswertemethoden
  3. Fehlertheorie und Ausgleichungsrechnung

c. Informationstechnologie

  1. Informatik
  2. Geoinformationssysteme

d. Vermessung der Schweiz

  1. Landesvermessung
  2. amtliche Vermessung

e. Landmanagement

  1. Raumordnung und Raumentwicklung
  2. Landumlegung und Bodenordnung
  3. Immobilien- und Bodenbewertung

f. Schweizerisches Recht

  1. Allgemeine Rechtskunde
  2. Verwaltungsrecht
  3. Sachen- und Bodenrecht
  4. Vermessungs- und Geoinformationsrecht
  5. Bau-, Planungs- und Umweltrecht

g. Unternehmensführung

  1. Betriebswirtschaft
  2. Projektmanagement

Die theoretische Vorbildung auf dem Niveau der gymnasialen schweizerischen Maturität muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden:

  1. erste Landessprache
  2. zweite Landessprache
  3. Geografie der Schweiz
  4. Geschichte und Staatskunde der Schweiz

Anerkennung der theoretischen Vorbildung

Kandidatinnen und Kandidaten können ihre theoretische Vorbildung in den einzelnen Fächern durch die Geometerkommission anerkennen lassen. Sie haben dazu die entsprechenden Ausbildungsnachweise einzubringen (Bringschuld).

Durchführung von theoretischen Prüfungen

In nicht anerkannten Fächern ist eine theoretische Prüfung abzulegen, welche in der Regel im Auftrag der Geometerkommission durch eine schweizerische Hochschule oder durch einzelne Expertinnen und Experten durchgeführt wird. Die Geometerkommission entscheidet über das Bestehen.
Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 10.11.2011

Sekretariat

Elisabeth Bürki Gyger
Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern

Telefon +41 31 963 22 36
Telefax +41 31 963 24 59

Mail an das Sekretariat

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