Die Veränderungen in der Hochschulausbildung (Bologna-Modell, Kreditsystem, Umgestaltung der Lehrpläne), die veränderten Studiengewohnheiten, die Zusammensetzung der Lehrgänge und die Entwicklungen an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den Fachhochschulen erfordern wesentliche Liberalisierungen gegenüber der bisher gültigen Regelung.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Staatsexamen für den Erwerb des Patents als Ingenieur-Geometerin oder -Geometer zugelassen zu werden:
- einen anerkannten Hochschulabschluss besitzt;
- eine genügende theoretische Vorbildung nachweist und
- über eine mindestens zweijährige, stufengerechte Berufspraxis in den Themenkreisen des Staatsexamens verfügt.


