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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Voraussetzungen

Drei Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen

Die Veränderungen in der Hochschulausbildung (Bologna-Modell, Kreditsystem, Umgestaltung der Lehrpläne), die veränderten Studiengewohnheiten, die Zusammensetzung der Lehrgänge und die Entwicklungen an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den Fachhochschulen erfordern wesentliche Liberalisierungen gegenüber der bisher gültigen Regelung.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Staatsexamen für den Erwerb des Patents als Ingenieur-Geometerin oder -Geometer zugelassen zu werden:

  1. einen anerkannten Hochschulabschluss besitzt;
  2. eine genügende theoretische Vorbildung nachweist und
  3. über eine mindestens zweijährige, stufengerechte Berufspraxis in den Themenkreisen des Staatsexamens verfügt.
Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 07.02.2012

Sekretariat

Elisabeth Bürki Gyger
Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern

Telefon +41 31 963 22 36
Telefax +41 31 963 24 59

Mail an das Sekretariat

FHNW Muttenz

EPF Lausanne

Section Sciences et Ingénierie de l'Environnement (SIE)
Secrétariat
EPFL ENAC SSIE-GE
GR A2 402 (Bâtiment GR)
Station 2, 1015 Lausanne

http://studying.epfl.ch/auditeurs Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

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