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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Übersichtsplan

Gemäss den Übergangsbestimmungen der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, Art. 55) und der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV, Art. 115) können die Kantone bestimmen, dass Originalübersichtspläne oder Reproduktionen davon so lange erstellt werden dürfen, bis die für deren Ablösung erforderlichen digitalen Daten der amtlichen Vermessung zur Verfügung stehen. Anschliessend wird er durch den Basisplan der amtlichen Vermessung «BP-AV» ersetzt.

Bestehende Übersichtspläne sind in jenen Gebieten nachzuführen, in denen die für die Ablösung erforderlichen Daten der amtlichen Vermessung nicht zur Verfügung stehen.

Im Übersichtsplan wird die reale Welt in einer Verkleinerung zwischen 1:2'500 und 1:10'000 abgebildet. Die Pläne sind flächendeckend für die ganze Schweiz in analoger Form (Pläne) und meistens auch als Rasterdaten vorhanden.

Für viele Planungsbereiche sind der Übersichtsplan und auch der Basisplan der amtlichen Vermessung eine ideale Grundlage, weil darin auch die Höheninformationen in Form von Höhenschichtlinien und -koten enthalten sind.

 

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 26.09.2011
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