Inhalt: Amt 1. Januar 1912 trat das Schweizerische Zivilgesetzbuch in Kraft und damit wurde die Gesetzgesgrundlage für die amtliche Vermessung (AV) geschaffen. Der Kataster, zuvor eine rein kantonale Aufgabe, wurde in Zusammenarbeit mit dem Grundbuch eine Aufgabe des Bundes. Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand – Bund, Kantone und Gemeinden - und der Privatwirtschaft ist für die Erhebung und die Nachführung der AV schweizweit von grosser Bedeutung und führt dazu, dass die Infrastruktur Amtliche Vermessung Schweiz für die schweizerische Volkswirtschaft von grösster Bedeutung ist.
Der Artikel in der Revue XYZ, die Zeitschrift der Association française de topographie, informiert über das Schweizerische Katastersystem und über das 100-Jahr-Jubiläum der Amtlichen Vermessung Schweiz.
Autoren: Elisabeth Bürki Gyger, swisstopo/Eidgenössische Vermessungsdirektion, Olivier Reis, Ingenieur-Geometer, Übersetzer
Publiziert in: Revue XYZ, no 129 - 4e trimestre 2011
