Seite drucken | Fenster schliessen
Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Amtliche Vermessung: Logo

Die Wettbewerbskommission hält in ihrer Empfehlung vom 23. Januar 2006 betreffend Wettbewerbsverzerrungen in der Nachführung der amtlichen Vermessung u.a. fest, dass die Durchsetzung eines wettbewerbneutralen Auftritts der Nachführungsgeometer und ihrer Unternehmer notwendig sei.

In Absprache mit der Konferenz der kantonalen Vermessungsämter und dem Vorstand der Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS) hat die Eidgenössische Vermessungsdirektion ein Logo für die amtliche Vermessung der Schweiz und darauf basierend eine Vorlage für ein neutrales Geschäftspapier entworfen.
Die Grundlage für das Logo bildet das Schweizerkreuz, welches ab 1.1.2007 für alle Bundesstellen verbindlich eingeführt wird.

Das Logo kann von allen Fachstellen (Bund, Kantone, Privatwirtschaft) bei der Ausübung ihrer amtlichen, hoheitlichen Tätigkeiten – auch in Kombination mit einem kantonalen oder kommunalen Logo - verwendet werden. Anpassungen bezüglich Schriftart, Farbgebung etc. sind nicht gestattet.

Amtliche Vermessung: Logo
Amtliche Vermessung: Logo


Amtliche Vermessung: Logo
Amtliche Vermessung: Logo


Amtliche Vermessung: Logo
Amtliche Vermessung: Logo

Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 22.10.2010

Kontakt

Eidgenössische Vermessungsdirektion
infovd@swisstopo.ch

PR-Gruppe Geomatik Schweiz
pr@geomatik.ch

Seite drucken | Fenster schliessen