Im Jahre 2012 jährte sich zum 100-sten Mal die Inkraftsetzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Bis zu diesem Zeitpunkt war die amtliche Vermessung (früher Grundbuchvermessung) eine rein kantonale Aufgabe. Erst mit dem Zivilgesetzbuch wurde für das Grundbuch und die amtliche Vermessung eine bundesrechtliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Bis heute wird die amtliche Vermessung als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen gemeinsam und in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft wahrgenommen.
> Die amtliche Vermessung in Kürze 
Anlässlich des Jubiläumsauftakts auf dem Bundesplatz vom 9. Mai 2012 wurde die Sondermarke «100 Jahre Amtliche Vermessung» offiziell vorgestellt. Alt Bundesrat Samuel Schmid und Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident Der Schweizerischen Post, enthüllten die Sondermarke.