In den Nutzungsplänen können Empfindlichkeitsstufen festgelegt werden, um jeweils bestimmte Zonen zu definieren: diejenigen, die eines erhöhten Lärmschutzes bedürfen, diejenigen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, und diejenigen, in denen mässig und stark störende Betriebe zugelassen sind.
Das minimale Geodatenmodell zum Thema Lärmempfindlichkeitsstufen wurde in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU mit dem Thema Nutzungsplanung während der letzten zwei Jahre in einem breit abgestützten Projektteam unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet.
Es handelt sich um den Geobasisdatensatz Nr. 145 Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) gemäss Anhang 1 der GeoIV.


