Beim Erlass und bei der Revision von Nutzungsplänen nach dem Raumplanungsgesetz ist eine Waldfeststellung in jenem Bereich anzuordnen, wo Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen.
Die minimalen Geodatenmodelle zum Thema Wald wurden in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU mit dem Thema Nutzungsplanung während der letzten zwei Jahre in einem breit abgestützten Projektteam unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet.
Es handelt sich um die Geobasisdatensätze Nr. 157 Waldgrenzen (in Bauzonen) und Nr. 159 Waldabstandslinien gemäss Anhang 1 der GeoIV.


