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Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam

Bei der Finanzierung der Kosten des ÖREB-Katasters wird zwischen den Betriebskosten der Katasterführung und den Kosten für die Eintragung oder Nachführung der darin dargestellten Datensätzen unterschieden.
Die Betriebskosten werden durch Bund und Kantone gemeinsam getragen.

Demgegenüber ist die Finanzierung der Erhebungs- und Nachführungskosten Sache der zuständigen Fachämter auf Ebene Bund, Kanton oder Gemeinde.

Kontakt: Der ÖREB-Kataster
Zuletzt aktualisiert am: 27.08.2009
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