Die Daten der amtlichen Vermessung sollen mit Angaben zur dritten Dimension erweitert werden (so genannter 3D-Kataster).
Die Meilensteine der schweizerischen amtlichen Vermessung
20xx
2016
2012
100-Jahr-Jubiläum «Eidgenössisches Grundbuch und eidgenössische Grundbuchvermessung».
2009
Neben dem bisher ausschliesslich zivilrechtlich ausgelegten Kataster soll auch ein Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erstellt werden.
Durchführung des ersten Staatsexamens nach neuer Verordnung über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung, GeomV).

- Parlamentsgebäude, gemeinhin als «Bundeshaus» bekannt
2008
Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG): Die Schweiz hat als eines der ersten Länder Europas eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete Geoinformationsgesetzgebung.
Einführung eines Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer: Das Geometerregister schafft eine klare Trennung zwischen Ausbildungsnachweis, Berufsausübung und Disziplinarmassnahmen.
2004
Nach dem neuen Artikel 75a der Bundesverfassung ist die Landesvermessung Sache des Bundes, der auch Vorschriften über die amtliche Vermessung erlässt.
1995
1993
Mit den neuen Verordnungen über die amtliche Vermessung (VAV, TVAV) beginnt die Ablösung der konventionellen Planträger durch Datenbanken.
Das Global Positioning System (GPS) hält als neue Methode auch in der amtlichen Vermessung Einzug.
1980
Die grosse Verspätung im Vermessungsprogramm sowie der gesellschaftliche Wandel zum «digitalen» Zeitalter erfordern neue Konzepte für die Grundbuchvermessung.
Der Bundesrat beschliesst am 21. Oktober 1981 das Fertigstellungsprogramm der amtlichen Vermessung der Schweiz (Programm 2000).
Anschliessend wird das Projekt «Reform der Amtlichen Vermessung (RAV)» gestartet mit dem Ziel, verbesserte Dienstleistungen für Verwaltung, Wirtschaft und Private zu erbringen. Es führt zum Erlass von Bundesverordnungen, in welchen der Inhalt der amtlichen Vermessung den neuen technischen Möglichkeiten angepasst wird.
Mit dem «Pilotprojekt Nidwalden» wird zwischen 1989 und 1999 nachgewiesen, dass die amtliche Vermessung über einen ganzen Kanton digital geführt werden kann.
1923 – 1974
Verschiedene technische Verfahren werden erprobt und eingeführt:
1974: Anwendung der automatischen Datenverarbeitung in der Parzellarvermessung
ab ca. 1970: elektronische Distanzmessung
1965: Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung
1940: Verwendung von mechanischen Tischrechnern und natürlichen Werten für die trigonometrischen Funktionen zur Koordinatenberechnung
1929: Kauf des ersten Vermessungsflugzeuges vom Typ B.F.W. M 18c (Bayrische Flugzeugwerke in Augsburg) mit Fliegerkamera für Grundbuchvermessungszwecke durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
1929: Einführung der Alu-Tafeln als verzugsarme Planträger
1927: Einführung der Polarkoordinatenmethode mit optischer Distanzmessung mittels «reduzierenden Doppelbild-Tachymetern»
ab 1925: Tests der Luftfotogrammetrie mittels Militärfliegern und Auswertungen in München
1923 – 1925: erster moderner Einsatz der terrestrischen Fotogrammetrie (Bildmessung) in den Berggebieten
1923
Gemäss Vermessungsprogramm 1923 sollten die Grundbuchvermessungen bis Ende 1976 abgeschlossen sein. Die am 23. März 1918 vom Bundesrat beschlossene Förderung der Güterzusammenlegungen und die Kriegsjahre bewirken aber eine massive Verzögerung der Grundbuchvermessungen.
13. November 1923: Bundesratsbeschluss betreffend den allgemeinen Plan über die Durchführung der Grundbuchvemessungen in der Schweiz
1919
Instruktion für die Triangulation IV. Ordnung vom 10. Juni 1919
Instruktion für die Vermarkung und Parzellarvermessung vom 10. Juni 1919

- Offizieller Stempel der Eidgenössischen Vermessungsdirektion
1912
1910
1903
Ab 1903 entsteht bis etwa 1925 das erste gesamtschweizerische Fixpunktnetz (Triangulation I. – III. Ordnung) der schweizerischen Landesvermessung (LV03), basierend auf ungefähr 5000 Fixpunkten Dieses bildet für rund 100 Jahre den Bezugsrahmen für die Vermessungsarbeiten in der Schweiz.
1864

- Das Geometerkonkordat, eine Harmonisierungsinitiative der Kantone
Mehrere Kantone vereinigen sich auf Initiative des Kantons Aargau zum «Geometerkonkordat».
Dieses bezweckt einerseits die Freizügigkeit und die gemeinschaftliche Prüfung von Geometern und stellt andererseits einheitliche Verfahrensvorschriften für Vermessungen auf.
Anstelle der Aufnahme der Katasterpläne mit dem Messtisch tritt nach und nach das Polygonverfahren.
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts
1840
Johannes Eschmann füllte die noch bestehenden Lücken in der Triangulation I. Ordnung aus und brachte mit der Berechnung des gesamten Netzes - samt den untergeordneten Triangulationen - die Triangulationsarbeiten zu einem vorläufigen Abschluss. Er publizierte diese Arbeiten 1840 als «Ergebnisse der trigonometrischen Vermessungen in der Schweiz».
(Rudolf Wolf: Geschichte der Vermessungen in der Schweiz, Kapitel XVIII, Zürich 1879)





