Bundesabgeltungen
Gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone
Die amtliche Vermessung ist eine Verbundaufgabe. Dies bedeutet, dass Bund und Kantone sich die Finanzierung dieser Aufgabe teilen. Der finanzielle Anteil des Bundes an einzelne Tätigkeiten ist in der Verordnung der Bundesversammlung über die Finanzierung der amtlichen Vermessung (FVAV) geregelt.
Kontakt
Dr. Fridolin Wicki, Leiter
Eidgenössische Vermessungsdirektion
Telefon +41 31 963 23 10
Telefax +41 31 963 24 59


