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Die amtliche Vermessung der Schweiz (AV)

Bundesabgeltungen

Gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone

Die amtliche Vermessung ist eine Verbundaufgabe. Dies bedeutet, dass Bund und Kantone sich die Finanzierung dieser Aufgabe teilen. Der finanzielle Anteil des Bundes an einzelne Tätigkeiten ist in der Verordnung der Bundesversammlung über die Finanzierung der amtlichen Vermessung (FVAV) geregelt.
Kontakt: Die amtliche Vermessung der Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2010

Kontakt

Dr. Fridolin Wicki, Leiter
Eidgenössische Vermessungsdirektion

Telefon +41 31 963 23 10
Telefax +41 31 963 24 59

infovd@swisstopo.ch

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